§ Mietbedingungen:
Die Vermittlung tritt im Namen der Eigentümer auf:

1.

Das Mietverhältnis umfaßt das Mietobjekt mit allem Zubehör wie im Prospekt angegeben. Das Objekt darf nur von der in diesem Vertrag angegebenen Personenzahl bewohnt und benutzt werden. Ein Kind gilt als eine Person. Das Mietverhältnis gilt für die bestätigte Zeit. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Anreise Samstag ab 16 Uhr, Abreise Samstag bis 9 Uhr.

2.

Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen bei pfleglicher Behandlung zu benutzen. Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen sollten, in der er das Objekt bewohnt, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muß das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör gesäubert und im gleichen Zustand übergeben werden, wie es beim Empfang übernommen wurde. Er haftet für die von ihm und den ihn begleitenden Personen angerichteten Schaden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.

3.

Der festgesetzte Mietpreis schließt alle im Prospekt beschriebenen Leistungen ein. Preis- und Kursänderungen bleiben vorbehalten. Extrakosten, wie zum Beispiel Strom, Gas, Warmwasser, Brennmaterial, Heizung, Kurtaxe, Endreinigungsgebühr usw. sind vom Mieter nur dann direkt an den Vermieter zu bezahlen, wenn dies auf der Preisliste separat angegeben ist.

3.a

Der Mieter bezahlt an die Vermittlung bei jeder Buchung eine Bearbeitungsgebühr von ATS 290,- DM 41,- EURO 21,-

4.

Bei Übergabe des Schlüssels an den Mieter kann ein Betrag (Kaution) erhoben werden der beim Mietende gegebenenfalls zur Behebung der angerichteten Schaden oder für eine Nachreinigung einbehalten werden kann, wobei eine Nachforderung auch nach Abreise nicht ausgeschlossen ist, wenn die Kosten höher sind. Der Betrag wird in voller Höhe zurückbezahlt, wenn keine Schäden entstanden sind und keine Nachreinigung notwendig ist.

5.

Der Mietvertrag kommt bei Bestellung über die Webseite durch die Absendung des Warenkorbes mit der Anmerkung "fixe Reservation vornehmen", zustande. Der Mieter hat binnen 14 Tagen nach Abschluß des Vertrages 30% der Gesamtmiete zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr, auf das Konto der Vermittlung zu zahlen. Der Restbetrag muß spätestens 30 Tage vor dem Einzugstermin bei der Vermittlung eingegangen sein.
Der Vermieter kann vom Vertrage zurücktrete, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden und behält sich die Geltendmachung seines Schadens vor. Sollte der Mieter das Mietobjekt weniger als 40 Tage vor dem Einzugstermin bestellen, so wird die Gesamtmiete sofort nach Bestätigung fällig, andernfalls der Vermieter vom Vertrage zurücktreten kann. Der Mieter erhält nach voller Bezahlung der Miete den Mietgutschein, welcher dem Hausbesitzer oder Schlüsselhalter bei der Ankunft zu übergeben ist. Der Gutschein bestätigt, daß der Mieter die Miete voll bezahlt hat.

6.

Der Mieter verpflichtet sich, seine Ankunft dem Schlüselhalter mitzuteilen, sofern dies nicht zur vorgeschriebenen Zeit, Samstag zwischen 16 und 18 Uhr, geschehen kann. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt am Abreisetag spätestens um 9 Uhr zu verlassen. Der Zeitpunkt der Abreise muß dem Schlüsselhalter mitgeteilt werden, damit eine Wohnungskontrolle durchgeführt werden kann.

7.a

Der Mieter kann vom Mietvertrag bis zu einem Zeitpunkt zurücktreten, der 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn liegt. Die Anzahlung verfällt in diesem Falle. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, so hat der Mieter auch die restlichen 70% der vereinbarten Miete zu zahlen.

7.b

Vom Mieter bereits bezahlte Beträge werden jedoch rückerstattet bzw. Mietzinsforderungen nicht geltend gemacht, wenn ein Ersatzmieter für den vereinbarten Zeitraum zu den gleichen Bedingungen abschließt.

7.c

Falls der Rücktritt nicht unter den Versicherungsschutz einer freiwillig abzuschließenden Reiseausfalls-Versicherung fällt, bleibt es der Vermittlung vorbehalten, hierbei entstehende Unkosten gegen den Mieter geltend zu machen.

7.d

Termin- und Zieländerungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.

7.e

Der Mieter kann bei der Vermittlung auch eine freiwillige Reiseausfalls-Versicherung abschließen, die ihm die Miete abzüglich 10% zurückerstattet. (Bedingungen siehe Reservationsformular).

8.a

Der Mieter kann keine Ansprüche gegen die Vermittlung und den Vermieter sowie gegen angeschlossenen Organisationen stellen, wenn dieser der Meinung ist, daß das Mietobjekt nicht seinen Vorstellungen entspricht.

8.b

Bei Reklamationen, Behebung eines Schadens oder dergleichen wenden Sie sich bitte zuerst an den Schlüsselhalter bzw. an den Hausbesitzer direkt. Erst wenn dieser die Reklamation nicht entgegennehmen will oder kann, sollten Sie die Vermittlung sofort verständigen. Spätere Reklamationen die nach erfolgter Abreise eintreffen, können nicht mehr entgegengenommen werden.

9.

Der Vermieter bzw. die Vermittlung übernahmen keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter, während dieser das Quartier bewohnt. Weder für den Mieter noch für dessen Eigentum ist eine Versicherung in irgendeiner Form abgeschlossen.

10.

Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen keine Haustiere mit in das Mietobjekt genommen werden.

11.

Die Vermittlung ist berechtigt, den Mietvertrag im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik, geänderte Dispositionen seitens der Eigentümer oder ähnlichen zwingenden Gründen fristlos zu kündigen. Die geleisteten Mietvorauszahlungen sind in diesem Falle in voller Höhe zurückzuerstatten. Die Vermittlung tritt lediglich im Namen der Vermieter auf. Sie haftet daher nicht für Schäden, Unglücksfälle, Verlust, Unregelmäßigkeiten, Vertragsbruch des Vermieters oder fr aus immer für einen Titel dem Mieter entstehende Schäden.

12.

Auskünfte und Beschreibungen werden vom Vermittler nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit angegeben. Eine eventuell entstehende Haftung der Vermittlung bzw. des Vermieters kann die vereinbarte Höhe des Mietpreises nicht überschreiten.

13.

Sollte der Mieter dasselbe Mietobjekt wieder mieten wollen, so ist er verpflichtet, dies solange über die Vermittlung vorzunehmen, wie die Vermittlung mit dem Vermieter ein Vertragsverhältnis hat, andernfalls die Vermittlung für die entstehende Provision schadlos zu halten ist.

14.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Besteller, Vermittlung und Vermieter entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Bludenz, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich den Bestimmungen des österreichischen Rechtes
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