| Die Vermittlung tritt im Namen der
Eigentümer auf: |
1. |
Das Mietverhältnis umfaßt das
Mietobjekt mit allem Zubehör wie im Prospekt angegeben. Das Objekt darf
nur von der in diesem Vertrag angegebenen Personenzahl bewohnt und benutzt werden. Ein Kind
gilt als eine Person. Das Mietverhältnis gilt für die bestätigte Zeit.
Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage. An- und Abreisetag zählen zusammen
als ein Tag. Anreise Samstag ab 16 Uhr, Abreise Samstag
bis 9 Uhr. |
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2. |
Dem Mieter steht das Recht zu,
das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und
Gebrauchsgegenständen bei pfleglicher Behandlung zu benutzen. Der Mieter
ist für alles, was zum Mietobjekt gehört verantwortlich. Der Mieter ist
verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen
sollten, in der er das Objekt bewohnt, unverzüglich zu melden. Beim
Auszug muß das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör gesäubert und im gleichen Zustand
übergeben werden, wie es beim Empfang übernommen wurde. Er haftet
für die von ihm und den ihn begleitenden Personen angerichteten Schaden,
wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt. |
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3. |
Der festgesetzte Mietpreis
schließt alle im Prospekt beschriebenen Leistungen ein. Preis- und Kursänderungen
bleiben vorbehalten. Extrakosten, wie zum Beispiel Strom, Gas,
Warmwasser, Brennmaterial, Heizung, Kurtaxe, Endreinigungsgebühr usw. sind vom Mieter nur
dann direkt an den Vermieter zu bezahlen, wenn dies auf der Preisliste separat angegeben
ist. |
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3.a |
Der Mieter bezahlt an die
Vermittlung bei jeder Buchung eine Bearbeitungsgebühr
von ATS 290,- DM 41,- EURO 21,- |
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4. |
Bei Übergabe des Schlüssels an
den Mieter kann ein Betrag (Kaution) erhoben werden der
beim Mietende gegebenenfalls zur Behebung der angerichteten Schaden oder für eine
Nachreinigung einbehalten werden kann, wobei eine Nachforderung auch nach Abreise nicht
ausgeschlossen ist, wenn die Kosten höher sind. Der Betrag wird in voller Höhe zurückbezahlt,
wenn keine Schäden entstanden sind und keine Nachreinigung notwendig ist. |
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5. |
Der Mietvertrag kommt bei Bestellung über die Webseite durch
die Absendung des Warenkorbes mit der Anmerkung "fixe Reservation vornehmen", zustande. Der Mieter hat binnen 14 Tagen
nach Abschluß des Vertrages 30% der Gesamtmiete zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr, auf das Konto der Vermittlung zu zahlen. Der Restbetrag muß spätestens
30 Tage vor dem Einzugstermin bei der Vermittlung eingegangen sein.
Der Vermieter kann vom Vertrage zurücktrete, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden
und behält sich die Geltendmachung seines Schadens vor. Sollte der Mieter das Mietobjekt
weniger als 40 Tage vor dem Einzugstermin bestellen, so wird die
Gesamtmiete sofort nach Bestätigung fällig, andernfalls der Vermieter vom Vertrage
zurücktreten kann. Der Mieter erhält nach voller Bezahlung der Miete den Mietgutschein,
welcher dem Hausbesitzer oder Schlüsselhalter bei der Ankunft zu übergeben ist. Der
Gutschein bestätigt, daß der Mieter die Miete voll bezahlt hat. |
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6. |
Der Mieter verpflichtet sich,
seine Ankunft dem Schlüselhalter mitzuteilen, sofern dies nicht zur
vorgeschriebenen Zeit, Samstag zwischen 16 und 18 Uhr, geschehen kann. Der Mieter
verpflichtet sich, das Objekt am Abreisetag spätestens um 9 Uhr zu verlassen.
Der Zeitpunkt der Abreise muß dem Schlüsselhalter mitgeteilt werden, damit eine
Wohnungskontrolle durchgeführt werden kann. |
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7.a |
Der Mieter kann vom Mietvertrag
bis zu einem Zeitpunkt zurücktreten, der 30 Tage vor dem vereinbarten
Mietbeginn liegt. Die Anzahlung verfällt in diesem Falle. Erfolgt der Rücktritt zu einem
späteren Zeitpunkt, so hat der Mieter auch die restlichen 70% der vereinbarten Miete zu
zahlen. |
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7.b |
Vom Mieter bereits bezahlte
Beträge werden jedoch rückerstattet bzw. Mietzinsforderungen nicht geltend gemacht, wenn
ein Ersatzmieter für den vereinbarten Zeitraum zu den gleichen
Bedingungen abschließt. |
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7.c |
Falls der Rücktritt nicht unter
den Versicherungsschutz einer freiwillig abzuschließenden
Reiseausfalls-Versicherung fällt, bleibt es der Vermittlung vorbehalten, hierbei
entstehende Unkosten gegen den Mieter geltend zu machen. |
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7.d |
Termin- und Zieländerungen
gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. |
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7.e |
Der Mieter kann bei der
Vermittlung auch eine freiwillige Reiseausfalls-Versicherung
abschließen, die ihm die Miete abzüglich 10% zurückerstattet. (Bedingungen siehe
Reservationsformular). |
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8.a |
Der Mieter kann keine
Ansprüche gegen die Vermittlung und den Vermieter sowie gegen angeschlossenen
Organisationen stellen, wenn dieser der Meinung ist, daß das Mietobjekt nicht seinen
Vorstellungen entspricht. |
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8.b |
Bei Reklamationen,
Behebung eines Schadens oder dergleichen wenden Sie sich bitte zuerst an den
Schlüsselhalter bzw. an den Hausbesitzer direkt. Erst wenn dieser die
Reklamation nicht entgegennehmen will oder kann, sollten Sie die Vermittlung sofort
verständigen. Spätere Reklamationen die nach erfolgter Abreise eintreffen, können nicht
mehr entgegengenommen werden. |
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9. |
Der Vermieter bzw. die
Vermittlung übernahmen keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter, während
dieser das Quartier bewohnt. Weder für den Mieter noch für dessen Eigentum ist eine
Versicherung in irgendeiner Form abgeschlossen. |
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10. |
Ohne schriftliche
Erlaubnis dürfen keine Haustiere mit in das Mietobjekt genommen
werden. |
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11. |
Die Vermittlung ist berechtigt,
den Mietvertrag im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik, geänderte
Dispositionen seitens der Eigentümer oder ähnlichen zwingenden Gründen fristlos zu
kündigen. Die geleisteten Mietvorauszahlungen sind in diesem Falle in voller Höhe
zurückzuerstatten. Die Vermittlung tritt lediglich im Namen der Vermieter auf.
Sie haftet daher nicht für Schäden, Unglücksfälle, Verlust, Unregelmäßigkeiten,
Vertragsbruch des Vermieters oder fr aus immer für einen Titel dem Mieter entstehende
Schäden. |
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12. |
Auskünfte und Beschreibungen
werden vom Vermittler nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr
für die Richtigkeit angegeben. Eine eventuell entstehende Haftung der Vermittlung bzw.
des Vermieters kann die vereinbarte Höhe des Mietpreises nicht überschreiten. |
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13. |
Sollte der Mieter dasselbe
Mietobjekt wieder mieten wollen, so ist er verpflichtet, dies solange über
die Vermittlung vorzunehmen, wie die Vermittlung mit dem Vermieter ein
Vertragsverhältnis hat, andernfalls die Vermittlung für die entstehende Provision
schadlos zu halten ist. |
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14. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Besteller, Vermittlung und Vermieter
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Bludenz, Preisänderungen und
Irrtümer bleiben vorbehalten. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich den
Bestimmungen des österreichischen Rechtes |